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2010 KAÖ: Asyl: “Gnade vor Recht” gilt nicht mehr

  P R E S S E A U S S E N D U N G 

“Früher hieß es Gnade vor Recht, jetzt ist es umgekehrt”

KAÖ-Präsidentin Derschmidt, fordert Revision des “unmenschlichen Fremdengesetzes, das derzeit auch unmenschlich exekutiert wird” – Küberl: Fall Zogaj “harter Schlag gegen Mitmenschlichkeit”  15.06.2010

Wien (KAP) Für eine ehebaldige Revision des österreichischen “unmenschlichen Fremdengesetzes, das derzeit auch unmenschlich exekutiert wird”, hat sich die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreichs (KAÖ), Luidgart Derschmidt, vor dem Hintergrund des Falles Zogaj ausgesprochen. Abseits der medialen Aufregung um die seit 2002 in Österreich ansässigen bosnischen Flüchtlingsfamilie gebe es noch andere “mindestens ebenso dramatische” Fälle von Menschen, die seit Jahren in Österreich gut integriert seien und dennoch in ständiger Furcht vor einer Abschiebung leben müssten, so Derschmidt am Dienstag in einer Stellungnahme gegenüber “Kathpress”.

Und im Unterschied zur Familie Zogaj, deren Aufenthalt in Österreich nie rechtens war, würden sich andere aufgrund der Säumigkeit der Behörden völlig schuldlos in einem untragbaren “Dauerschwebezustand” befinden. Zur derzeitigen harten Linie des Innenministeriums sagte Derschmidt wörtlich: “Früher hieß es ‘Gnade vor Recht’, jetzt ist es umgekehrt”. Dabei koste das Verbleiben integrierter Ex-Flüchtlinge Österreich oft keinen Groschen, weil sie in vielen Fällen Arbeit gefunden hätten und selbst für ihren Unterhalt sorgen könnten.

Die KAÖ-Präsidentin wies auf den Fall des zwölf Jahre lang in Österreich lebenden Gambiers Karim hin, der am 8. Juni ausgewiesen wurde und für den die Wiener Kalvarienbergkirche derzeit eine Solidaritätsinitiative durchführt. Karim musste sein Land verlassen, weil durch Stammesfehden sein Leben in Gefahr geriet; durch Schlepper nach Österreich gekommen, integrierte es sich hier völlig und half in der Kalvarienbergkirche als Mesner aus. Vielen in der Pfarre Hernals sei er “ein lieber Freund” geworden, sagte Pfarrer Karl Engelmann gegenüber “Kathpress” zu dem Fall.

Das zeige sich auch in dem Erfolg der Spendenaktion, deren Erlös Karim in Gambia einen Neubeginn ermöglichen soll.

Laut Engelmann kehrte Karim nach dem Ausweisungsbescheid freiwillig in seine Heimat zurück; trotzdem erteilten ihm die Behörden ein achtjähriges Einreiseverbot in Österreich. Das stehe in klarem Widerspruch zu Aussagen von Innenministerin Maria Fekter, die freiwilligen Rückkehrern eine baldige legale Wiedereinreise in Aussicht stellte.

Die ganz Härte des Gesetzes bekomme derzeit auch die aus dem Kosovo stammende Familie Maksuti zu spüren, schilderte Pfarrer Engelmann einen zweiten Fall: Auch das Ehepaar und ihre drei Kinder seien seit mehr als fünf Jahren bestens in Wien integriert, was ihnen – trotz aller Interventionen der Pfarrverantwortlichen – aber nicht einen Ausweisungsbescheid erspart habe. Nur dass der Amtsarzt dem derzeit kranken Jüngsten eine Transportunfähigkeit bescheinigte, habe einen Aufschub bis 4. Juli erwirkt. Engelmann rechnet nicht damit, dass sich das Schicksal der Maksutis noch zum besseren wenden wird: Ihnen drohe ein baldiges Leben ohne Erwerbseinkommen und ohne Dach über dem Kopf.

Was KAÖ-Präsidentin Luitgard Derschmidt an Fällen wie diesen – wie sie sagte – “maßlos ärgert”: Erst werde ein Fremdengesetz verabschiedet, das Österreich zum “Hardliner” in Sachen Asyl mache, dann werde eine inhumane Abschiebepolitik betrieben und damit entschuldigt, dass man sich ja nur an das halte, was rechtens ist.”

Küberl: “Harter Schlag gegen Mitmenschlichkeit”

Von einem “sehr harten Schlag gegen die Mitmenschlichkeit” sprach am Dienstag Caritas-Präsident Franz Küberl im Zusammenhang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Causa der Familie Zogaj. Die Entscheidung des Gerichts, wonach die Ausweisung der Familie rechtens sei, sei absehbar gewesen, so Küberl am Dienstag zur Austria Presse Agentur (APA), die “großen Fehler” seien schon viel früher, zwischen 2005 und 2007, passiert. So kritisierte der Caritas-Präsident, dass damals humanitäre Gründe für einen Aufenthalt vorgelegen wären, aber kein Bleiberecht gewährt worden sei. “Das Fenster war offen.” Arigona Zogaj hätte “ein Symbol für den Umgang mit Asylwerbern und Zuwanderern” sein können, meinte Küberl, stattdessen habe man “mit dem Schicksal eines jungen Mädchens gespielt”.

http://www.kathpress.at/content/site/nachrichten/database/33199.html